SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 5. Oktober 2023

Entscheide der Eidgenössischen Räte

Im Laufe der Herbst- und der Sondersession Bauen und Wohnen der eidgenössischen Räte wurden verschiedene Entscheide mit Bezug zur Immobilienwirtschaft gefällt. Der SVIT Schweiz zeigt sich mit der überwiegenden Mehrheit der Entscheide zufrieden.

Mietrecht
Der SVIT Schweiz zeigt sich erfreut darüber, dass sich das Parlament trotz polemischer Grossoffensive der linken Ratsseite standhaft gezeigt hat.

Keine zusätzlichen Eingriffe in den Mietzins
National- und Ständerat haben in der ausserordentlichen Session, die sich mit Wohnen und Mietzinsen befasst, Massnahmen zur Steuerung der Mietzinsentwicklung abgelehnt. Neue Massnahmen gegen die steigenden Mieten aus der Feder der Grünen und der SP lehnte auch er allesamt ab. Einzig der Motion von Stefan Engler (Mitte, GR) wurde in der kleinen Kammer zugestimmt, wonach die zulässige Rendite bei einem Referenzzinssatz über 2% durch den Bundesrat auf dem Verordnungsweg festgelegt werden soll. Weiter soll der Bundesrat prüfen, ob die Bautätigkeit durch kostspielige Einsprachen gefördert werden kann. Der Nationalrat stimmte einem entsprechenden Postulat oppositionslos zu.

Ja zu mehr Klarheit bei Eigenbedarf im Mietrecht
Mit 123 zu 72 Stimmen (Nationalrat) und 33 zu 11 Stimmen (Ständerat) haben die Räte eine Änderung im Obligationenrecht verabschiedet, die raschere Kündigungen eines Mietverhältnisses bei Eigenbedarf vorsieht.

Mehr Mitsprache bei Untervermietung
Mit 108 zu 85 Stimmen (Nationalrat) und 32 zu 11 Stimmen (Ständerat) hat das Parlament einer Änderung des Obligationenrechts zugestimmt, die Eigentümern bei Untervermietungen mehr Mitspracherecht gibt.

Faksimile-Unterschrift
Mit 124 zu 70 Stimmen (Nationalrat) und 36 zu 5 Stimmen (Ständerat) wurde sodann eine Änderung des Obligationenrechts verabschiedet, die mechanisch nachgebildete Unterschriften für Mitteilungen von Mietzinserhöhungen zulässt.

Weitere Geschäfte

Ja zum Mantelerlass
Mit 177 zu 19 Stimmen (Nationalrat) und mit 44 zu 0 Stimmen (Ständerat) haben die Räte das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Energie-Mantelerlass) verabschiedet. Es ebnet den Weg für mehr im Inland produzierten Strom mit Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen. Hinsichtlich Solarpflicht fanden sich die Räte in der Mitte. Auf grossen Dächern und Fassaden müssen künftig Solarpanels angebracht werden. Diese Solarpflicht gilt für Neubauten mit mehr als 300 qm anrechenbarer Fläche.

Rügefrist für Baumängel
Wer ein Haus kauft oder neu baut, soll künftig länger Zeit haben, Baumängel zu melden. Der Nationalrat hat am Montag einer Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts mit 185 zu 5 Stimmen zugestimmt. Mit der Änderung sollen Mängel künftig innerhalb einer Verjährungsfrist jederzeit gemeldet werden können. Damit will der Nationalrat weiter gehen als der Bundesrat, der eine Frist von 60 Tagen vorgeschlagen hatte. Das Geschäft geht in den Ständerat.

Zweitwohnungsgesetz lockern
Der Nationalrat will die Beschränkungen des Wohnungsbaus in Gemeinden mit vielen Zweitwohnungen lockern. Wohngebäude, die vor dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative gebaut worden sind, sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau neu erweitert werden dürfen. Solche Erweiterungen sind heute nur bei Sanierungen möglich.

RPG2 unter Dach und Fach
Die Räte haben in der Schlussabstimmung der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) zugestimmt – der Nationalrat mit 196 zu 0 Stimmen und der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen. RPG2 ist der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative und regelt das Bauen ausserhalb von Baugebieten neu. Herzstück ist das Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen. Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.

Keine Subventionierung von Ladestationen
Der Ständerat hat in der letzten Sessionswoche das revidierte CO2-Gesetz zu Ende beraten. Der Bundesrat möchte Ladestationen für Elektroautos zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern 6 Jahre lang und bis 2030 mit jährlich maximal 30 Mio. CHF aus der Mineralölsteuer fördern. Der Ständerat lehnte dies aber ab. Seine Mehrheit ist der Auffassung, dass das Einrichten von Ladeinfrastruktur Sache von Privaten ist. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.

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