SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 12. Juli 2024

Nadelstiche gegen Vermieter

Der Bundesrat will die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen VMWG anpassen und hat dazu ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Der SVIT Schweiz sieht die geplanten Änderungen kritisch, bringen sie doch keinerlei zusätzlichen Nutzen.

Der SVIT Schweiz nimmt zu den vorgeschlagenen Massnahmen eine ablehnende Haltung ein.  

Weitere Investitionshemmnisse schaffen keine neuen Wohnungen
In den letzten Jahren haben sich viele Investoren mit Entwicklungsprojekten zurückgehalten. Mitentscheidend sind die rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier mehren sich die Zeichen, dass sich das Investitionsklima verschlechtert. Die geplante Änderung der (VMWG) ist ein weiteres Beispiel dafür, selbst wenn der Bundesrat damit die Hoffnung verbindet, dass nicht übermässig in die Vertragsverhältnisse eingegriffen wird und keine Investitionshemmnisse geschaffen werden.

Untaugliche staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung lösen kein Problem auf dem Wohnungsmarkt 
Es ist unbestritten, dass sich der Mietwohnungsmarkt in den Agglomerationen der Schweiz derzeit in einem Ungleichgewicht aus rasch wachsender Nachfrage und einem rückläufigen Angebot an Neuwohnungen befindet. Die rekordhohe Zuwanderung, die sinkende Personenzahl pro Haushalt und der Mehrkonsum an Wohnfläche sind ursächlich für den Nachfrageboom. Diese Faktoren sind – zusammen mit den höheren Ansprüchen der Mieter und der permanenten Erneuerung und Qualitätssteigerung des Wohnungsparks – ursächlich für die Mietzinsentwicklung der vergangenen Jahre. Die moderate Mietzinssteigerung laufender Mietverträge durch die Referenzzinssatzentwicklung und die Kostensteigerung sind demgegenüber untergeordneten Umfangs.

Der Schutz der Bestandesmieten schadet den Wohnungssuchenden
Aus ökonomischer Sicht sind steigende Mietzinse durchaus begrüssenswert, weil sie ein Signal an die Mieter aussenden und diese anhalten, ihren gestiegenen Konsum an Wohnraum zu überdenken. Durch die Zweiteilung des Mietwohnungsmarkts in Angebots- und Bestandesmarkt werden diese Signale jedoch nur bedingt wahrgenommen. Bestandesmieter geniessen quasi einen Besitzstandsschutz, der sie vor den Folgen von Marktveränderungen bewahrt. Das Ergebnis ist ein im Verhältnis zum Wohnungsbestand relativ kleiner Angebotsmarkt, der die gesamten Marktkräfte aufnehmen muss. Neumieter und Wohnungssuchende werden dadurch zugunsten der Bestandesmieter systematisch schlechter gestellt. Das Ergebnis sind weiter abnehmende Umzugsraten, was wiederum einer effizienten Wohnraumallokation entgegensteht. Mit der Revision der VMWG schlägt sich der Bundesrat erneut auf die Seite der Bestandesmieter, die ohnehin einen hohen Schutz geniessen.

Formulare schaffen mehr Bürokratie, nicht mehr Wohnungen
Mit der Anwendung des bisherigen Formulars ist den Mietern hinreichend klar, welches Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Damit besteht kein Zusammenhang zwischen der Zielsetzung des Bundesrats («Transparenz») und den Änderungen bzw. Ergänzungen von Art. 19 VMWG «Formular…». Vielmehr werden damit weitere Formalismen eingeführt – ohne tatsächlichen Nutzen in Bezug auf die angestrebte Mietzinsdämpfung.

Die gesamte Vernehmlassungsantwort des SVIT Schweiz zum Download:

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  • Vernehmlassung Änderung VMWG (Teuerung, Kostensteigerung), Juli 2024

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