SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 20. September 2023

Anpassungen des Mietrechts

Am 18. September 2023 kamen verschiedene Anpassungen des Mietrechts im Ständerat als Zweitrat zur Abstimmung und wurden nach der Zustimmung im März dieses Jahres durch den Nationalrat beschlossen. Der Mieterverband hat bereits das Referendum gegen diese mietrechtlichen Anpassungen angekündigt.

Der Ständerat hat am Montag zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) zugestimmt, welche die grosse Kammer schon im März guthiess. Sie müssen nun noch in die Schlussabstimmungen am Ende der Herbstsession.

Die folgenden Anpassungen wurden beschlossen:

Untermiete: Bei der Untervermietung von Räumlichkeiten müssen Vermieterinnen und Vermieter neu explizit schriftlich Untervermietungen zustimmen. Zudem erhalten die Vermieter in Zukunft ein ausserordentliches Kündigungsrecht, wenn der Mieter die Voraussetzungen für die Untermiete nicht einhält. Neu kann der Vermieter die Untermiete auch verweigern, wenn eine mehr als zweijährige Dauer dieser Untervermietung geplant ist.

Kündigung bei Eigenbedarf: Konkret wird eine Kündigung der Mieträumlichkeiten nicht mehr bei einem "dringenden" Eigenbedarf des Besitzers möglich sein, sondern wenn der Eigentümer "einen bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf" geltend machen kann.

Faksimileunterschrift: In Zukunft ist für die Mitteilung einer Zinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichend. Bisher mussten diese Formulare von Hand unterzeichnet werden.

Staffelmiete: Für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, wird künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss dafür ein amtliches Formular verwendet werden.

 

Der SVIT Schweiz begrüsst alle diese Anpassungen, stärken sie doch zum einen das Eigentum und zum anderen vereinfachen sie die Abläufe in der Bewirtschaftung. Er zeigt sich auch gelassen gegenüber der Referendumsdrohung des Mieterverbandes. Sollte es tatsächlich zu einer Volksabstimmung kommen, sind die sachlichen Argumente, welchen das Parlament auch schon in seiner Debatte gefolgt ist, in einem Abstimmungskampf gut zu transportieren.

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