SVIT Schweiz
Veröffentlicht am 19. Juni 2024

Nun sind die Zweiträte gefordert

Die zurückliegende Sommersession der eidgenössischen Räte war nicht die Session der grossen Würfe. Verschiedene immobilienrelevante Geschäfte müssen von den Zweiträten auf Spur gebracht werden.

«Umweltschutzgesetz. Änderung» (22.085)
Der Ständerat hält gemäss Beschluss vom 28. Mai unverrückbar an seiner Haltung fest, dass eine kontrollierte Wohnungslüftung beim Wohnungsbau zu hohe Immissionswerte an lärmbelasteten Lagen aufwiegen kann. Das mag zwar aus technischer Sicht zutreffen. Es ist aber nicht mehrheitsfähig und wird – nebst anderen umstrittenen Änderungen im Umweltschutzgesetz – ein Referendum provozieren. Im Grund gehen auch die Beschlüsse des Nationalrats in der Lüftungsfensterfrage deutlich über die Vorlage des Bundesrats hinaus (siehe Abbildung unten). Statt des Wünschbaren sollten beide Räte sich nun in der hoffentlich letzten Runde auf das Machbare konzentrieren. Hier ist nun der Nationalrat als Zweitrat wieder am Zug.

«Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» (23.3936)
Der Nationalrat hat am 13. Juni einer Motion von Nationalrat Grossen (GLP BE) zugestimmt, die den Bundesrat beauftragen soll, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. Aus der Sicht des Bundesrats würde mit der Umsetzung der Motion ein Rechtsanspruch auf eine Ladestation geschaffen, was er ebenso wie die Motion ablehnt. Die grosse Kammer zeigte sich unbeeindruckt und stimmte der Motion mit 110 zu 82 Stimmen zu. Bedenklich ist, dass nebst der Linken, die sich um Eigentumsrechte ohnehin foutiert, auch 6 FDP-, 7 SVP-, 24 Mitte- und alle 10 GLP-Nationalräten Ja stimmten. Hier muss nun der Ständerat unbedingt dagegenhalten.

«Lehrbetriebe entlasten» (23.4078)
Die Forderung nach finanzieller Entlastung von Lehrbetrieben tönt angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels verlockend. Die Motion von Nationalrätin Sandra Sollberger (SVP BL) soll den Bundesrat beauftragen, mit gezielten Unterstützungsmassnahmen für Lehrbetriebe, wie etwa Steuerabzüge, Weiterentwicklung des Konzepts Lehrbetriebsverbünde, sowie durch regulatorische und administrative Erleichterungen, dem steigenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 13. Juni mit 127 zu 63 Stimmen zu. Dass die Lehrbetriebe durch steigende administrative Aufwendungen belastet werden, ist eine Tatsache. Dieser Fehlentwicklung mit Steuerabzügen entgegenzuwirken, ist jedoch der falsche Weg. Hier muss der Ständerat den Fokus auf die anderen geforderten Massnahmen legen und die Steuerabzüge streichen.

«Obligationenrecht (Baumängel). Änderung» (22.066)
Der Ständerat hat am 12. Juni seine frühere Haltung bekräftigt, dass im Baurecht die Mängelrügefrist 60 Tage betragen, eine unentgeltliche Nachbesserung von neuen und geplanten Bauten während 5 Jahren gefordert werden kann, die Abtretung von Mängelrechten bei Bauten zum persönlichen bzw. familiären Gebrauch ausgeschlossen sein und die Verjährung 5 Jahre betragen soll. So sieht es nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Gewerbe. Der Nationalrat ist aufgerufen, von seiner nicht mehrheitsfähigen Haltung abzurücken, die Mängelrechte massiv auszubauen, was zu untragbaren Risiken für das Gewerbe und Rechtsunsicherheit führen würde.

Art.22 USG

 

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