Seminarzyklus "Der Bau-Lebenszyklus einer Immobilie" vom 27.08. bis 17.09.2024
Seminarzyklus in 4 Modulen zu den SIA-Phasen der Baurealisierung
Inhalt
Eine korrekte und geplante Bauabnahme kann viele nachträglich entstehenden Kosten, Ärger und Investitionen einsparen und die Nerven aller Beteiligten schonen.
Während der Garantiezeit und darüber hinaus gibt es bestimmte Rechte und Pflichten für den Bauherrn oder dessen Verwaltung. Wie verhält sich der Bauherr oder dessen Verwaltung während der Garantiezeit? Was sind die Rechte und Pflichten im Unterhalt bis fünf Jahre nach der Übergabe und auch für die folgenden Jahre? Welche Pflichten hat der Gebäudeeigentümer im Betrieb des Gebäudes?
Daten
Dienstag, 27.08.2024
Dienstag, 03.09.2024
Dienstag, 10.09.2024
Dienstag, 17.09.2024
jeweils 17.00–20.20 Uhr
Das detaillierte Programm finden Sie im Seminarflyer.
Zielsetzung
Die Teilnehmenden lernen die gesetzlichen Vorschriften, welche für eine korrekte Bauabnahme von grosser Bedeutung sind und erhalten zudem Tipps und Tricks für den Praxisalltag.
Die Teilnehmenden lernen ihre Rechte und Pflichten während der Garantiezeit kennen, ebenso die Pflichten im Unterhalt und Betrieb des Gebäudes.
Zielpublikum
Immobilienbewirtschafter und -berater sowie weitere interessierte Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche.
Referent
Werner Krüsi
Dipl. Bauingenieur HTL; FH
Ehemals tätig in der Garantieabteilung eines Totalunternehmers. Technischer Analyst komplexer Mängel.
Durchführungsort
SVIT School AG
Maneggstrasse 17
CH-8041 Zürich
Telefon +41 44 434 78 98
Kosten und Leistungen
CHF 1560.– (SVIT-Mitglieder), Fr. 1880.– (übrige Teilnehmende)
inkl. MWST und Seminarunterlagen.
Der Weiterbildungskurs kann nur als Ganzes besucht werden. Die Buchung von Einzelmodulen ist nicht möglich.
An- bzw. Abmeldekonditionen
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.
Bei Rücktritt nach Zustellung der schriftlichen Anmeldebestätigung wird bis 30 Tage vor Beginn des Weiterbildungskurses eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von 20% des Gesamtpreises verrechnet. Ab 30 Tagen vor Beginn des Kurszyklus werden 50% verrechnet, ab dem Zyklusbeginn sind die vollen Teilnahmegebühren zu entrichten.
Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
SVIT School AG
Maneggstrasse 17
CH-8041 Zürich
+41 44 434 78 98
school@svit.ch
www.svit-school.ch