SVIT Zürich
Veröffentlicht am 3. Juni 2024

Nutzungsbestimmungen Digitalauskunft SVIT Zürich

  1. Personen, welche die Digitalauskunft des SVIT Zürich in Anspruch nehmen, stimmen den vorliegenden Nutzungsbestimmungen zu.

     
  2. Der SVIT Zürich bietet eine telefonische Digitalauskunft im Sinne einer ersten Einschätzung an. Umfangreiche und schwierige Sachverhalte und komplizierte Anfragen können mit dieser Auskunft nicht abschliessend behandelt werden. Die Digitalauskunft bietet lediglich eine erste Einschätzung des Sachverhaltes durch eine Fachperson. Die Fachperson schätzt die Sachlage ein, erteilt dem Benutzer einen Vorschlag für das weitere Vorgehen und beantwortet einfache digitale Anfragen.

     
  3. Die Digitalauskunft basiert auf der vom Benutzer geschilderten Sachverhaltsdarstellung. Ergibt sich tatsächlich ein anderer Sachverhalt oder werden bestehende Informationen präzisiert, kann dies zu einer anderen Sachlage führen. Jegliche Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Digitalauskünfte werden gegenüber dem SVIT Zürich und den Fachpersonen soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Die Benutzer sind selbst für die Einhaltung von allfälligen gesetzlichen, richterlichen und/oder behördlichen Fristen verantwortlich.

     
  4. Anfragen und Antworten der Digitalauskunft sind umfangmässig begrenzt. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf eine schriftliche Mitteilung der telefonisch erteilten Digitalauskunft.

     
  5. Anfragen und Antworten dürfen vom SVIT Zürich in anonymisierter Form für Bildungszwecke verwendet werden (Weiterbildungen / Seminare).